Andere Verfahren

Außer den psychoanalytisch begründeten und von mir angebotenen Psychotherapieverfahren ist sozialrechtlich bislang nur die Verhaltenstherapie anerkannt.

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie (VT) wendet experimental- und sozialpsychologische Prinzipien an. Charakteristisch ist die Konzentration auf gegenwärtige Handlungsdeterminanten. Somit liegt der Schwerpunkt auf beobachtbarem Verhalten und Denken und deren Veränderung. Die VT sieht problematisches Verhalten in erster Linie als Ergebnis von Lernprozessen, die durch Verwendung von Verhaltens- und Lernprinzipien verändert werden soll. Gerade bei gut definierten psychischen Störungen geht die VT davon aus, dass Heilungen möglich sind ohne genaue Analyse der Entstehungsbedingungen, wenn man die verhaltenstherapeutischen Behandlungsmanuale befolgt. Andererseits spricht in der VT auch nichts dagegen, eine genauere Analyse der Störungsätiologie oder der therapeutischen Beziehung vorzunehmen, wenn die manualisierten Standardmethoden versagen. (Quellen: www.wikipedia.de; app (Hg.):Grüne Seiten, Bielefeld)

Außerhalb der Richtlinien

Sozialrechtlich (bislang) nicht anerkannte Methoden / Verfahren sind die systemische Psychotherapie* und die Gesprächspsychotherapie* (neben vielen weiteren Methoden).

* Diese werden von den gesetzl. Krankenkassen und den meisten anderen Kostenträgern nicht finanziert.

Hinweis: Umgangssprachlich, aber fälschlicherweise, wird die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oft als Gesprächstherapie bezeichnet, weil in ihr gesprochen wird.

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